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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Präambel & allgemeiner Teil 1. Geltungsbereich Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB) regeln das
Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Business Assistance – Benjamin
Stremitzer, in Folge Business Assistance/wir(uns) genannt. Diese AGB sind auch
dann gültig, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Abweichende
allfällige AGB (Einkaufsbedingungen) des Auftraggebers/Kunden sind, auch wenn
wir diesen nicht widersprechen, unverbindlich, und haben nur dann Gültigkeit,
wenn wir diesen schriftlich zustimmen. 2. Angebotslegung Für unsere Leistungen legen wir Ihnen gerne ein kostenloses
Offert, sofern der Aufwand der Offertberechnung in einem angemessenen Verhältnis
zur Auftragssumme steht. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass zur
Offertberechnung umfangreiche Vorleistungen notwendig sind, oder eine
verbindliche Offertberechnung erst nach einer „Pilotphase“ möglich ist. In
diesem Fall legen wir gerne ein unverbindliches Richtoffert mit eventuellen
situationsabhängigen preislichen Bandbreiten- 3. Auftragsvergabe Die Auftragsvergabe des Kunden kann schriftlich oder mündlich
erfolgen. Der Vertrag kommt durch unsere Lieferung/Leistung oder durch unsere
Annahmebestätigung zustande. Business Assistance behält sich das Recht vor,
Aufträge ohne Nennung von Gründen, abzulehnen. Diese Ablehnung kann z.B. auch
aus vertraglichen oder wettbewerbsrechtlichen Vereinbarungen oder
Verpflichtungen erfolgen. 4. Lieferungen, Lieferzeiten, Vorausbuchungen Unsere Lieferungen und Leistungen unterliegenden
unterschiedlichen Lieferzeiten, die nach Art und Umfang des Projekts,
allgemeiner Verfügbarkeit zu Stichtagen, sowie nach Auftragsspitzen variieren
können. In Offerten genannte Lieferzeiten sind als unverbindliche allgemeine
Indikatoren zu verstehen. Verbindlich werden Lieferzeiten erst bei im Falle
einer definitiven Beauftragung, und wenn die Auftragsvergabe einen Liefertermin
beinhaltet und dieser von uns bestätigt wurde. 5. Änderung der Rechtslage, ausländisches Recht, rechtliche Einschränkungen Alle Angebote von Business Assistance erfolgen auf dem Prinzip
der Legalität und der österreichischen Rechtslage. Im Falle der Erbringung von
Leistungen, für die, aus welchen Gründen auch immer, ausländisches Recht
anzuwenden ist, ist Business Assistance für Folgen schadlos zu halten. Im Falle
der Änderung inländischer Rechtslage gelten die Vereinbarungen/Offerte als
aufgehoben, für die neue gesetzliche Bestimmungen gelten. Geleistete
Teil-Leistungen sind, bis zum Bekanntwerden der Änderung, aliquot abzurechnen. 6. Kommunikation Wir weisen „im elektronischen Verkehr“ auf die gesonderten
Nutzungsbedingungen unserer Homepage und unseres Angebots auf der Homepage hin.
Im Mailverkehr verweisen wir auf gesonderte Bestimmungen und Einschränkungen. 7. Preise und Zahlungsbedingungen Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders
präzisiert, exkl. Mwst oder etwaiger branchenüblicher Abgaben. Rechnungen sind,
sofern nicht schriftlich anders präzisiert, sofort fällig. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt,
Mahnspesen
sowie Zusatzkosten zu verrechnen. 8. Eigentumsvorbehalt Für sämtliche Leistungen gilt, bis zur vollständigen Bezahlung, der Eigentumsvorbehalt, respektive der Widerspruch der Nutzungsvereinbarung. 9. Salvatorische Klausel Sollte ein Passus dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, verlieren die anderen Passi nicht ihre Wirksamkeit. Die nicht gültigen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den ursprünglichen Bestimmungen am ähnlichsten sind. 10. Gerichtsbarkeit Es gilt Österreichisches Recht in der jeweils aktuellen
Fassung. Gerichtsstand Wien
Zusatzbestimmungen: Geschäftsbereich Adressverlag Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Business Assistance (GB Adressverlag) ist die Österreichische Gewerbeordnung, insb. § 151 GewO neu, sowie die einschlägigen Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetzes) u.ä. Die Gewerbeordnung erlaubt uns sowohl Daten zu recherchieren, zu vermieten, zu verkaufen oder zu vermitteln. A1. Wir vermieten, verkaufen oder vermitteln sowohl Daten aus eigenen Beständen oder von bewährten Partnern. Diese Daten werden mit großer Sorgfalt recherchiert, mittels zahlreicher Methoden auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft und laufend aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können wir für die Richtigkeit aller Daten keine Gewähr übernehmen. A2. Auf speziellen Kundenwunsch können wir auch andere Datenbestände vermitteln, deren allgemeine Qualität wir nicht verlässlich kennen oder abschätzen können. Weiters können wir auf Kundenwunsch auch nicht handelsübliche Daten erheben, über deren inhaltliche Qualität wir vorweg keine verbindlichen Aussagen treffen können. A3. Sofern nicht im Einzelfall ausgeschlossen, steht dem Auftraggeber eine anteilsmäßige Refundierung für „nicht korrekte“ Adressen zu, wobei im Regelfall der postalische Retourenvermerk herangezogen wird. Diese Refundierung kann der Einfachkeit halber auch über eine größere Lieferung oder eine Rabattierung mittels Erfahrungswerten bei Lieferung erfolgen. Weitere Möglichkeiten der Refundierung sind der anteilsmäßige Austausch von Adressen oder die Rückvergütung des anteilsmäßigen Kaufpreises. Jede weitere Art der Vergütung ist ausgeschlossen, ebenso wie die Haftung für Folgeschäden… Preise Legalität der Verwendung Die Verwendung von E-Mail Adressen im B2B ist seit dem TKG 2003 erlaubt. Seit einem Präzedenzfall, unterscheidet das praktizierte Recht allerdings nach dem Inhalt Ihres Angebots und dessen Business-Relevanz für den Angeschriebenen, sodaß ein eine Firmen-Adresse adressierte E-Mail demnach wie an eine Privat-Adresse adressiert, beurteilt werden kann oder könnte. Wir sind bemüht, Ihnen korrekte/aktuelle Auskünfte zu
juristischen Fragen zu geben. Für diese Auskünfte Selbstbeschränkung a) die unbeschränkte Verwendung für Marketingzwecke ist
relativ zu bewerten und auf ein Maß zu beschränken, wo b) Bei einzelnen Produkten, vor allem "limited editions" behalten wir uns vor, auch die ständige Verwendung taxativ zu beschränken. Diese Beschränkung kann auch produktabhängig sein. A4. Vermietete oder überlassene Adressen dürfen nur vom Kunden
selbst verwendet werden. Jede Art der Weitergabe (entgeltlich/unengeltlich) an
Dritte ist ausgeschlossen. Verbundwerbung (gemeinsame Werbung verschiedener
Unternehmen) bedarf der gesonderten Zustimmung. Bei Firmengruppen/Konzernen gilt
die Lizensierung, sofern nicht anders schriftlich formuliert, auf das in der
Rechnung bezogene Unternehmen (in dubio Firmenbuchnummer ~~~~). Der Aufbau oder
die Verwertung der Daten oder Datenteilen in eigenen Produkten
(CD-Rom-Datenbanken, Internet-Datenbanken, oder Einzelverwertung) ist ebenfalls
ausgeschlossen. A5. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Verwahrung
der ihm übermittelten Daten. Sofern Daten aus zweckdienlichen Gründen an Dritte
(spezialisierte Dienstleister) weitergegeben werden müssen, sind dem
Dienstleister nur jene Datenteile/Felder zu übermitteln, die zur zweckdienlichen
Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind. Eine Datenschutzerklärung zwischen
Auftraggeber und Dienstleister entbindet den Auftraggeber nicht von der
unbeschränkten Haftung uns gegenüber. A7. Werden Daten zur mehrfachen (nicht unbeschränkten) Verwendung weitergegeben, ist der Nutzungszeitraum, sofern nicht anders präzisiert, auf 6 Monate beschränkt, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine mehrfache Verwendung stattgefunden hat. (??) A8. Die Speicherung der Daten in kundeneigenen Datenbanken (z.B. CRM-Systeme, o.ä.) ist nur bei "unbeschränkter" Verwendung möglich, bei "einfacher" oder "mehrfacher" Verwendung hingegen ausgeschlossen. A9. Werden Daten in Abonnement-Form weitergegeben, so gilt, sofern nicht anders präzisiert, die "unbeschränkte Verwendung" während(!) der Laufzeit des Abonnements. Sofern nicht anders präzisiert, wird ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wurde. Liegt kein "Vertragsdatum" vor, so gilt das Datum der ersten Abonnement Rechnung als Vertragsdatum. A10. Bei Weitergabe von Daten über Agenturen ist uns von der
Agentur der Endkunde schriftlich zu nennen. Die Nutzung der Daten ist nur dem
jeweils lizensierten Endkunden gestattet. Weiters sind eventuell gesonderte
Bestimmungen für den Geschäftsverkehr mit Agenturen, Vermittlern und
Wiederverkäufer zu berücksichtigen. Daten-Dienstleistungen, Rechenzentrums-Dienstleistungen Rechtsgrundlage für die Rechenzentrums- & Daten-Dienstleistungen für Dritte ist die Gewerbeordnung und das Datenschutzgesetz. Als Direktwerbe- und EDV-Dienstleistungsunternehmen sind wir zur Durchführung sämtlicher Leistungen unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes befugt. Mit der Übernahme Ihrer Daten erklären wir schlüssig, Ihr Datengeheimnis zu wahren und Ihre Daten nur befugten Mitarbeitern innerhalb unseres Unternehmens anzuvertrauen. Gemäß § 11 Pkt.1 DSG 2000 ist jede Weitergabe an Dritte ausgeschlossen und erfolgt nur auf Ihre ausdrückliche Anordnung (z.B. an Lettershops). Business Assistance bietet zahlreiche Dienstleistungen, die
auf dem Abgleich verschiedener Datenbestände basieren, an. Dieser Abgleich wird
anhand langjähriger Erfahrung und in Abstimmung mit den Erfordernissen des
Kunden durchgeführt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es auch unter Einsatz
aller Verfahren kaum möglich ist, alle Treffer innerhalb von Datenbeständen zu
erkennen. Deswegen werden, je nach Einsatzgebiet, mit dem „Overkill Verfahren“
mehr Treffer gelöscht oder mit dem „Underkill Verfahren“ weniger Treffer
zusammengeführt. Für die Anreicherung Ihrer Daten mit Marketingdaten gelten die Bestimmungen aus dem GB Adressverlag, sofern diese anwendbar sind. Die Weitergabe von angereicherten Daten an Dritte bedarf der Vereinbarung/Lizensierung. Die Weitergabe von angereicherten Daten an Wiederverkäufer ist ausgeschlossen. Reklamationen & Haftung
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Last updated 20.02.2007